Author Topic: Fragen an den Rechtsanwalt  (Read 10709 times)

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Offline JA

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btw
das wäre doch ein gutes Format für Beyond Bitcoin?
Oder vielleicht für einen Artikel.


Offline cass

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Yup - danke dir - habe dir an donations.btswolf mal ne test tx gesendet. Solltest du mir den Erhalt bestätigen, dann schicke ich dir morgen noch mal was rüber...
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Offline xeroc

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Offline btswolf

ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?


Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
Im Gewerblichen Bereich zieht auch noch die Einkommenssteuer.

Ich habe 297,50 Euro für den ersten Beratungstermin hingelegt.
Spenden könnt Ihr natürlich gerne an donations.btswolf  :)

Das wäre dann equivalent zum btc mining .. dachte mir schon sowas ..
die bts von delegate.xeroc kann ich also mit 19% versteuert eintauschen .. gut ..
Das ist auch erst klar wenn der EuGH sein urteil gefällt hat.

Aber was mach ich wenn ich für delegate.CHARITY das ganze nicht eintausche sondern verspende? und muss ich dann bts oder kann ich auch bitassets tauschen und verspenden .. weiss das wer? muss mir dazu wohl auch nen anwalt suchen ..

Wenn Du irgendwas spendest kostet Dich da IMO nichts, der Empfänger muss ggf. Steuern darauf leisten.
Wenn Du es in Fiat umwandelst musst Du wohl USt zahlen, siehe EuGH.


@vato: kennst du nen guten anwalt aus der region münchen/nürnberg?
Aus der Region leider nicht. Mein Termin lief über die Kanzlei WINHELLER in Frankfurt die haben aber auch in München ein Büro.
« Last Edit: February 21, 2015, 03:25:10 pm by btswolf »

Offline btswolf

ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?

ne genau .. wenn nur tauschen gegen BTC > EUR! Wenn ich es aber vermeiden kann, dann behalte ich alles in BTS!
Und tausche dann je nach dem, was ich für Steuer etc. benötige!


Wie ist es denn dann, mein Delegate wird in Singapore betrieben, wenn ich von diesem bezahlt werde, dann müsste die USt doch eigentlich entfallen, da Nicht EU Drittland Regelung in Kraft tritt. Oder habe ich hier nen Denkfehler...?
Gute Frage, ich werde ja im zuge der UG Gründung eh noch mit einem Steuerberater sprechen müssen.
Wenn ihr eure offenen Fragen kurz und knapp hier posted werde ich die bei Gelegenheit zusammentragen und dann den Steueronkel löchern.

Offline xeroc

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ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?


Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
Im Gewerblichen Bereich zieht auch noch die Einkommenssteuer.

Ich habe 297,50 Euro für den ersten Beratungstermin hingelegt.
Spenden könnt Ihr natürlich gerne an donations.btswolf  :)

Das wäre dann equivalent zum btc mining .. dachte mir schon sowas ..
die bts von delegate.xeroc kann ich also mit 19% versteuert eintauschen .. gut ..

Aber was mach ich wenn ich für delegate.CHARITY das ganze nicht eintausche sondern verspende? und muss ich dann bts oder kann ich auch bitassets tauschen und verspenden .. weiss das wer? muss mir dazu wohl auch nen anwalt suchen ..

@vato: kennst du nen guten anwalt aus der region münchen/nürnberg?

Offline btswolf

ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?
Wenn Du als Delegierter die BTS vom Netzwerk erhältst ist das kein Handel.
Wenn Du die BTS dann gegen FIAT verkaufst ist das Eigenhandel.
Tauschst Du die BTS gegen andere Rechnungseinheiten wie Bitcoin oder Finanzinstrumente (BitAssets) ist das theoretisch auch Eigenhandel der Steuerrelevant sein kann.

Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

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Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
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Offline cass

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Offline santaclause102

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Offline cass

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Offline cass

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 +5% ich auch! Bitte sag uns mal Deinen BTS Account! Würde mich auch gerne an den Kosten der Rechtsanwalts beteiligen!


Respekt! Und danke auch noch mal für Deine Erklärung mit Vato - Blog etc.! Alles gut :) Bist ja auch wieder da!
Freut mich ... weiter so …
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Offline xeroc

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Offline btswolf

Das ist mal eine profesionelle Herangehensweise! Respekt!
Was mich noch interesiert hätte (vielleicht kannst du das jetzt nach dem Gespräch mit dem Anwalt beantworten): Gäbe es rechtliche Hürden sowas wie Medici oder DACX.com (Crowdfudning platform die die BTS blockchain nutzt um zu registrieren wem welche Anteile an welchem Unternehmen gehört; Investoren haben Ihre Anteile dann in form von private keys) in Deutschland ansässig zu etablieren? Bisschen dumm dass ich erst jetzt frage...

Quote
Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?
JA aber nur gemäß dem "Tatbestand des Eigenhandels".
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.
Siehe Tatbestand des Eigenhandels und Eigengeschäfts
(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110322_eigenhandel_eigengeschaeft_neu.html)
Für den gewerbsmäßigen Betrieb wird eine Lizenz der BaFin benötigt.
Mit "Handel" ist der Ankauf und Verkauf gemeint?
korrekt


Über Medici oder DACx als Investor zu agieren stellt vermutlich kein Problem dar.
Allerdings wenn ich als Investor den Private key oder was auch immer erhalte verbinde ich damit vermutlich auch einen Gegenwert wie Firmenanteile oder Dividenden oä.
Damit handelt es sich um einen verbrieften Anspruch und diesen kann ich mit Rechtsmitteln gegen alle in der Dienstleistungskette durchsetzen.
Wenn ich also einen Verlust erleide sind alle in der Dienstleistungskette haftbar, sowohl Berater, wie Vermittler, als auch Ausgeber der Anteile (jeder gemäß der lokalen Rechtsprechung oder internationalem Recht).
Der verbriefte Anspruch ist Aufsichtsrechtlich relevant und wer Dienstleistungen in dem Bereich anbietet oder Anteile ausgibt benötigt direkt oder indirekt eine Lizenz BaFin.


Offline santaclause102

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Das ist mal eine profesionelle Herangehensweise! Respekt!
Was mich noch interesiert hätte (vielleicht kannst du das jetzt nach dem Gespräch mit dem Anwalt beantworten): Gäbe es rechtliche Hürden sowas wie Medici oder DACX.com (Crowdfudning platform die die BTS blockchain nutzt um zu registrieren wem welche Anteile an welchem Unternehmen gehört; Investoren haben Ihre Anteile dann in form von private keys) in Deutschland ansässig zu etablieren? Bisschen dumm dass ich erst jetzt frage...

Quote
Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?
JA aber nur gemäß dem "Tatbestand des Eigenhandels".
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.
Siehe Tatbestand des Eigenhandels und Eigengeschäfts
(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110322_eigenhandel_eigengeschaeft_neu.html)
Für den gewerbsmäßigen Betrieb wird eine Lizenz der BaFin benötigt.
Mit "Handel" ist der Ankauf und Verkauf gemeint?

Offline btswolf

So Freunde,

ich habe das Sparschwein geschlachtet und in die Klärung der dringendsten Fragen investiert.

Alle folgenden Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln nur wieder was ich aus dem Gespräch mit einem Rechtsanwalt nach bestem Wissen und Gewissen erfahren, interpretiert und notiert habe.

Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?

Komme ich als Betreiber eines Delegierten ohne eine Lizenz der BaFin aus?

Darf ich als Delegierter Price-Feeds verwenden?

BitAssets
  • BitAssets sind Finanzinstrumente und man darf im Rahmen des "Tatbeständen des Eigenhandels und des Eigengeschäfts" damit handeln.
  • Da BitAssets kein Bar oder Buchgeld im Sinne des Tatbestands des Einlagengeschäfts
    (http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140311_tatbestand_einlagengeschaeft.html)
    darstellen kann ich BitAssets theoretisch auch als Firmenanteile ausgeben solange sie nicht direkt oder indirekt gegen FIAT verkauft werden. Da man das aber nicht ausschließen kann ist es praktisch nicht umsetzbar.
  • Sobald sich ein verbriefter Anspruch ergibt gilt der Tatbestand des Einlagengeschäfts.
    Der Tatbestand des Einlagengeschäfts ist Erlaubnispflichtig (BaFin Lizenz).

Darf ich meine Geschäftspartner oder Auftragnehmer mit BitAssets vergüten?
  • JA, es ist kein Handel und daher aufsichtsrechtlich nicht relevant aber Dienstleistungen sind steuerrelevant.

Bitcoin/BitShares/BitAssets - Umtausch in FIAT
  • Die Höhe der Umsatzsteuer ist unklar. Aktuell ist zur Frage ein Klageverfahren vor dem EuGH anhängig.
  • Man sollte Rücklagen bilden die mindestens 19% betragen.

Darf ich Werbung für BitShares machen?
  • JA, aber die Werbung darf nicht persönlich auf Anleger bezogen sein, Finanzinstrumente dürfen nicht direkt beworben werden und es darf nicht direkt beraten oder vermittelt werden.
  • Auch ein Blog ist OK solange er sich an diese Regeln hält, Stichwort "Institutioneller Tippgeber".

Welche Risiken habe ich?
  • Bezogen auf den Tippgeber - Der Verstoß gegen §34d der Gewerbeordnung wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro geahndet und kann Schadensansprüche nach sich ziehen. Kein Schutz durch Vermögensschadenhaftpflichversicherungen.
  • Bezogen auf den Umtausch in FIAT - Verstöße gegen das Umsatzsteuergesetz können mit bis zu 500.000,- Euro geahndet werden.

Welche Unternehmensgesellschaft sollte ich wählen?
  • Eine Unternehmergesellschaft UG reicht aus.
  • Besser wäre GmbH oder AG.

Welche Kosten habe ich während der Firmengründung? (grobe Schätzung)
  • Rechtsberatung: bis zu 1.000,- EURO (einmalig)
  • Gründung der UG: ~1.000,- EURO (einmalig)
  • Infrastruktur: 100,- EURO (fortlaufend monatlich)
  • Versicherungen, sonstige Dienstleistungen: 1.000,- Euro (jährlich)

Die BaFin Lizenz
  • Eine Lizenz der BaFin wäre mit Kosten in Höhe von mindestens 50.000,- Euro verbunden.
  • Es müsste ein Geschäftsleiter eingestellt werden der mindestens 3 Jahre praktische und theoretische Erfahrung in der Anlageberatung/-Vermittlung hat, fachlich geeignet ist und keine Vorstrafen hat.
  • Quartals und Jahresberichte nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen angefertigt werden.
  • Eigenkapitalquoten müssen erfüllt werden.
  • In der Regel ist pro Unternehmen mindestens eine Person nur mit BaFin Themen beschäftigt.

Notiz
  • BitShares und BitAssets sind Rechnungseinheiten bzw. Finanzinstrumente
  • Bitcoin.de gehört nicht der Fidor Bank sondern ist vertraglich unter dem Haftungsdach der Fidor angebunden.

Noch kurz zu meinem Verschwinden. Ich habe Ende 2014 lange mit mir gerungen wie und ob ich weiter aktiv sein kann. Einerseits wollte ich unbedingt den Blog ausbauen und mich professionalisieren, das hat man glaube ich auch gemerkt. Andererseits wollte ich meine persönlichen Daten nicht in einem umfassenden Impressum veröffentlichen und das Thema meinem Arbeitgeber erklären müssen ohne eine ausreichende Chance auf Kompensation und Rechtssicherheit zu haben. Durch eine Risiko-Nutzen Analyse und Beratung im privaten Bereich habe ich mich dann recht schnell davon überzeugen lassen besser als stiller Teilhaber weiter zu agieren.
Aber der Abgang war mehr als unsauber und auch euch gegenüber sehr unpassend, die Anonymität hat mich wohl dazu verleitet.
Dafür an Alle die mich bis Dato unterstützt haben eine ehrliche Entschuldigung.

Eine erneute Bewertung der Lage für mich hat nun ergeben das ich einfach nicht so zurückhaltend und stattdessen erst einmal die Risiken fachlich bewerten lassen sollte.
Den ersten Schritt dazu habe ich nun erfolgreich gemacht und sowohl meine Lebenssituation als auch die Rechtslage lässt mich glauben dieses Projekt erfolgreich starten zu können.

  • Ich werde in den kommenden Wochen Kontakt mit der BaFin aufnehmen und versuchen mein Vorhaben, ohne Lizenz, absegnen zu lassen.
  • Parallel werde ich die Gründung der UG anstreben und ein Delegate Proposal verfassen.
  • Unabhängig davon stehen IT Zertifizierungen, eine lange Sprachreise und Ruby lernen auf dem Programm.
  • Geld und vor allem Zeit ist natürlich wie immer knapp, Ihr solltet also keine sehr schnellen Fortschritte erwarten.
  • Meine Identität werde ich gezwungenermaßen ;D preisgeben wenn die UG gegründet wurde bzw. sobald die Webseite/Blog steht.

Keep supporting me.
aka Vato
« Last Edit: February 20, 2015, 09:05:50 pm by btswolf »