BitShares Forum

Other => Graveyard => Deutsch (German) => Topic started by: btswolf on February 17, 2015, 02:55:04 pm

Title: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 17, 2015, 02:55:04 pm
Ich bin gerade dabei einen ersten Termin mit einem Rechtsanwalt zu machen.
Thema: Firmengründung im Cryptospace

Hintergrund ist die Idee eine mini Agentur exklusiv für das BTS Ökosystem zu gründen.

Die Finanzierung soll über "einen" 100% Delegiertenslot stattfinden sowie Eigenkapital in sehr geringem Umfang.

Primäre Aufgabe: Werbung in Deutschland (später ggf. auch darüber hinaus)
Weitere Bereiche könnten sein: BTS Helpdesk, BTS OnlineShop, BTS Blog, BTS Organisator, etc.
Voraussetzung: BTS FatClient in der Version 1.0 sowie einen Mobile Client.

Ideen darüber hinaus gibt es zwar reichlich machen aber erst Sinn wenn das Einkommen es hergibt.

Also was sollte ich den Rechtsanwalt fragen?

Kann natürlich auch sein das der RA mir die Flausen austreibt aber dann hab ich es immerhin offiziell.

Man kennt mich schon vom KettenBlog (offline).
Warum ich meine alte Identität ausgelöscht habe muss hier und heute aber nicht diskutiert werden, aber ihr sollt wissen mit wem ihr sprecht. Soviel sei gesagt, wenn ich es jetzt nicht riskiere werde ich es später bereuen.

Das Projekt ist nicht allein zu stemmen und ich hoffe hier Mitstreiter zu finden.
Wir haben ein gutes Produkt und riesige Märkte zu erschließen, packen wir es an.

Gruß
aka Vato
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on February 17, 2015, 02:58:13 pm
Moinsen und willkommen zurück!

Hört sich interessant an! Viel Erfolg…


Quote
Warum ich meine alte Identität ausgelöscht habe muss hier und heute aber nicht diskutiert werden, aber ihr sollt wissen mit wem ihr sprecht. Soviel sei gesagt, wenn ich es jetzt nicht riskiere werde ich es später bereuen.

Ehrlich gesagt würde es mich schon interessieren, warst ja einfach von einem auf den anderen Tag weg. Aber klar muss auch nicht… und wenn kannst mich auch gern per PM oder Skype kontaktieren! So erstmal genung dazu!

Wie Du schon richtig sagst… es gibt viel zu tun…packen wir es an!!

Freu mich, dass du wieder zurück bist
cass




Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: xeroc on February 17, 2015, 03:08:03 pm
  • benötige ich als gewerblicher Delegierter/Miner eine Lizenz der BaFin?
Sehr gute Frage .. Kritisch sehe ich da vor allem das veröffentlichen von Preis
feeds .. auch wenn der eigentliche Preis aus einem Median aller feeds erstellt
wird .. bin gespannt.

  • Welche Geschäftsform muss ich wählen?
Darüber habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen ..

  • In welchem Umfang bin ich potentiell haftbar und für was?
Das kommt natürlich auf die Geschäftsform an :)
e.V. evtl. ungünstig ..
GmbH. evtl. zu teuer und zu hohes "Startkapital"

  • Was muss ich beachten wenn ich öffentlich Werbung für ein Kryptoprojekt bzw. Tradingplattformen mache?
Haha .. sehr gute Frage!!

  • Muss/sollte ich eingenommene BitAssets sofort in FIAT tauschen?
Das kann ich dir sagen .. aus steuerlicher Sicht solltest du regelmäßig (1-2mal
die woche) die einkünfte (oder wenigstens deinen steuersatz in % der einkünfte)
direkt in FIAT wechseln .. auf die Art tust du dir auch einen Gefallen wenns an
die Steuererklärung geht ...


P.S. Ein anderes Anwendungsgebiet für deine Unternehmung wäre wohl auch "Veranstaltungsorganisator" für Konferenzen etc...
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: pc on February 19, 2015, 08:53:49 pm
Also was sollte ich den Rechtsanwalt fragen?
  • benötige ich als gewerblicher Delegierter/Miner eine Lizenz der BaFin?

Ich würde noch einen Schritt weiter zurückgehen und klären, inwieweit Blockchains "2.0" mit eingebautem Marktplatz hierzulande überhaupt genutzt (im Sinne von Client installieren und auf dem Marktplatz handeln) werden dürfen. Dies auch im Hinblick auf die Sonderfälle Herausgabe von UIA und Shorting von MPA.

  • Welche Geschäftsform muss ich wählen?
  • In welchem Umfang bin ich potentiell haftbar und für was?

Als Geschäftsform bietet sich die UG (haftungsbeschränkt) an. Das ist im Prinzip eine GmbH, nur mit beliebig niedrigem Stammkapital. Damit ist man haftungstechnisch weitgehend aus dem Schneider, allerdings nur auf zivilrechtlicher Seite. Verstöße gegen BaFin-Territorium sind Strafrecht, da nützt Dir die GmbH/UG nichts. Als Geschäftsführer haftest Du außerdem noch bei Insolvenzverschleppung und ein paar anderen vermeidbaren Dingen.

  • Was muss ich beachten wenn ich öffentlich Werbung für ein Kryptoprojekt bzw. Tradingplattformen mache?

Vorsicht mit Werbung für Tauschbörsen, schon das kann eine Genehmigung der BaFin erforderlich machen. bitcoin.de gehört nicht umsonst der Fidor-Bank.

  • Muss/sollte ich eingenommene BitAssets sofort in FIAT tauschen?

Müssen muss niemand. Tatsächlich ist der Verkauf von BitAssets gegen Fiat hierzulande umsatzsteuerpflichtig - es mag sich lohnen erstmal abzuwarten, oder einen Käufer im Ausland zu suchen.

  • Kann ich BitAssets als Firmenanteile ausgeben?

Das dürfte ausgesprochen schwierig sein. Für Geschäftsanteile und den Handel damit gibt es m. W. sehr strikte Regelungen. Was nicht heisst, dass es grundsätzlich nicht geht, sondern nur dass es höchstwahrscheinlich den Aufwand nicht lohnt.

  • Darf ich meine Geschäftspartner mit BitAssets bezahlen, wenn ja was ich beachten?

Rechnungen sind in € zu stellen. Man kann einen Wechselkurs vereinbaren und den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag dem Wechselkurs entsprechend in BitAssets bezahlen. Natürlich müssen beide Seiten sich darüber einig sein.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 20, 2015, 09:02:51 pm
So Freunde,

ich habe das Sparschwein geschlachtet und in die Klärung der dringendsten Fragen investiert.

Alle folgenden Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln nur wieder was ich aus dem Gespräch mit einem Rechtsanwalt nach bestem Wissen und Gewissen erfahren, interpretiert und notiert habe.

Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?

Komme ich als Betreiber eines Delegierten ohne eine Lizenz der BaFin aus?

Darf ich als Delegierter Price-Feeds verwenden?

BitAssets

Darf ich meine Geschäftspartner oder Auftragnehmer mit BitAssets vergüten?

Bitcoin/BitShares/BitAssets - Umtausch in FIAT

Darf ich Werbung für BitShares machen?

Welche Risiken habe ich?

Welche Unternehmensgesellschaft sollte ich wählen?

Welche Kosten habe ich während der Firmengründung? (grobe Schätzung)

Die BaFin Lizenz

Notiz

Noch kurz zu meinem Verschwinden. Ich habe Ende 2014 lange mit mir gerungen wie und ob ich weiter aktiv sein kann. Einerseits wollte ich unbedingt den Blog ausbauen und mich professionalisieren, das hat man glaube ich auch gemerkt. Andererseits wollte ich meine persönlichen Daten nicht in einem umfassenden Impressum veröffentlichen und das Thema meinem Arbeitgeber erklären müssen ohne eine ausreichende Chance auf Kompensation und Rechtssicherheit zu haben. Durch eine Risiko-Nutzen Analyse und Beratung im privaten Bereich habe ich mich dann recht schnell davon überzeugen lassen besser als stiller Teilhaber weiter zu agieren.
Aber der Abgang war mehr als unsauber und auch euch gegenüber sehr unpassend, die Anonymität hat mich wohl dazu verleitet.
Dafür an Alle die mich bis Dato unterstützt haben eine ehrliche Entschuldigung.

Eine erneute Bewertung der Lage für mich hat nun ergeben das ich einfach nicht so zurückhaltend und stattdessen erst einmal die Risiken fachlich bewerten lassen sollte.
Den ersten Schritt dazu habe ich nun erfolgreich gemacht und sowohl meine Lebenssituation als auch die Rechtslage lässt mich glauben dieses Projekt erfolgreich starten zu können.


Keep supporting me.
aka Vato
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on February 20, 2015, 10:42:31 pm
Das ist mal eine profesionelle Herangehensweise! Respekt!
Was mich noch interesiert hätte (vielleicht kannst du das jetzt nach dem Gespräch mit dem Anwalt beantworten): Gäbe es rechtliche Hürden sowas wie Medici oder DACX.com (Crowdfudning platform die die BTS blockchain nutzt um zu registrieren wem welche Anteile an welchem Unternehmen gehört; Investoren haben Ihre Anteile dann in form von private keys) in Deutschland ansässig zu etablieren? Bisschen dumm dass ich erst jetzt frage...

Quote
Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?
JA aber nur gemäß dem "Tatbestand des Eigenhandels".
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.
Siehe Tatbestand des Eigenhandels und Eigengeschäfts
(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110322_eigenhandel_eigengeschaeft_neu.html)
Für den gewerbsmäßigen Betrieb wird eine Lizenz der BaFin benötigt.
Mit "Handel" ist der Ankauf und Verkauf gemeint?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 21, 2015, 09:21:38 am
Das ist mal eine profesionelle Herangehensweise! Respekt!
Was mich noch interesiert hätte (vielleicht kannst du das jetzt nach dem Gespräch mit dem Anwalt beantworten): Gäbe es rechtliche Hürden sowas wie Medici oder DACX.com (Crowdfudning platform die die BTS blockchain nutzt um zu registrieren wem welche Anteile an welchem Unternehmen gehört; Investoren haben Ihre Anteile dann in form von private keys) in Deutschland ansässig zu etablieren? Bisschen dumm dass ich erst jetzt frage...

Quote
Darf ich in Deutschland mit BitShares Handel betreiben?
JA aber nur gemäß dem "Tatbestand des Eigenhandels".
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.
Siehe Tatbestand des Eigenhandels und Eigengeschäfts
(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110322_eigenhandel_eigengeschaeft_neu.html)
Für den gewerbsmäßigen Betrieb wird eine Lizenz der BaFin benötigt.
Mit "Handel" ist der Ankauf und Verkauf gemeint?
korrekt


Über Medici oder DACx als Investor zu agieren stellt vermutlich kein Problem dar.
Allerdings wenn ich als Investor den Private key oder was auch immer erhalte verbinde ich damit vermutlich auch einen Gegenwert wie Firmenanteile oder Dividenden oä.
Damit handelt es sich um einen verbrieften Anspruch und diesen kann ich mit Rechtsmitteln gegen alle in der Dienstleistungskette durchsetzen.
Wenn ich also einen Verlust erleide sind alle in der Dienstleistungskette haftbar, sowohl Berater, wie Vermittler, als auch Ausgeber der Anteile (jeder gemäß der lokalen Rechtsprechung oder internationalem Recht).
Der verbriefte Anspruch ist Aufsichtsrechtlich relevant und wer Dienstleistungen in dem Bereich anbietet oder Anteile ausgibt benötigt direkt oder indirekt eine Lizenz BaFin.

Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: xeroc on February 21, 2015, 12:14:04 pm
Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on February 21, 2015, 12:57:00 pm
 +5% ich auch! Bitte sag uns mal Deinen BTS Account! Würde mich auch gerne an den Kosten der Rechtsanwalts beteiligen!


Respekt! Und danke auch noch mal für Deine Erklärung mit Vato - Blog etc.! Alles gut :) Bist ja auch wieder da!
Freut mich ... weiter so …
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on February 21, 2015, 01:46:28 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on February 21, 2015, 02:00:00 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on February 21, 2015, 02:15:10 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?

ne genau .. wenn nur tauschen gegen BTC > EUR! Wenn ich es aber vermeiden kann, dann behalte ich alles in BTS!
Und tausche dann je nach dem, was ich für Steuer etc. benötige!


Wie ist es denn dann, mein Delegate wird in Singapore betrieben, wenn ich von diesem bezahlt werde, dann müsste die USt doch eigentlich entfallen, da Nicht EU Drittland Regelung in Kraft tritt. Oder habe ich hier nen Denkfehler...?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 21, 2015, 02:55:15 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?
Wenn Du als Delegierter die BTS vom Netzwerk erhältst ist das kein Handel.
Wenn Du die BTS dann gegen FIAT verkaufst ist das Eigenhandel.
Tauschst Du die BTS gegen andere Rechnungseinheiten wie Bitcoin oder Finanzinstrumente (BitAssets) ist das theoretisch auch Eigenhandel der Steuerrelevant sein kann.

Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
Im Gewerblichen Bereich zieht auch noch die Einkommenssteuer.

Ich habe 297,50 Euro für den ersten Beratungstermin hingelegt.
Spenden könnt Ihr natürlich gerne an donations.btswolf  :)
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: xeroc on February 21, 2015, 03:04:21 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?


Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
Im Gewerblichen Bereich zieht auch noch die Einkommenssteuer.

Ich habe 297,50 Euro für den ersten Beratungstermin hingelegt.
Spenden könnt Ihr natürlich gerne an donations.btswolf  :)

Das wäre dann equivalent zum btc mining .. dachte mir schon sowas ..
die bts von delegate.xeroc kann ich also mit 19% versteuert eintauschen .. gut ..

Aber was mach ich wenn ich für delegate.CHARITY das ganze nicht eintausche sondern verspende? und muss ich dann bts oder kann ich auch bitassets tauschen und verspenden .. weiss das wer? muss mir dazu wohl auch nen anwalt suchen ..

@vato: kennst du nen guten anwalt aus der region münchen/nürnberg?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 21, 2015, 03:05:49 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?

ne genau .. wenn nur tauschen gegen BTC > EUR! Wenn ich es aber vermeiden kann, dann behalte ich alles in BTS!
Und tausche dann je nach dem, was ich für Steuer etc. benötige!


Wie ist es denn dann, mein Delegate wird in Singapore betrieben, wenn ich von diesem bezahlt werde, dann müsste die USt doch eigentlich entfallen, da Nicht EU Drittland Regelung in Kraft tritt. Oder habe ich hier nen Denkfehler...?
Gute Frage, ich werde ja im zuge der UG Gründung eh noch mit einem Steuerberater sprechen müssen.
Wenn ihr eure offenen Fragen kurz und knapp hier posted werde ich die bei Gelegenheit zusammentragen und dann den Steueronkel löchern.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on February 21, 2015, 03:23:07 pm
ok also zB in meinem Fall jetzt! Ich habe nen Delegierten, dass sind meine Einnahmen. Mein Steuerberater meinte, ich könne das einfach unter zusätzlichem Einkommen verbuchen!

Quote
Das heißt maximal 25 Transaktionen pro Monat und das Volumen darf in kaufmännischer Weise nicht auf einen Geschäftsbetrieb schließen lassen.

Wenn also sagen wir 30 TX mit jeweils 10 BTS bekomme, dann habe damit dann schon nen Problem!
du betreibst aber keinen handel. du verkaufst die bts ja nur. kaufst sie aber von niemandem...?


Mich hätte noch interessiert wie ich mit Einkünften von Delegierten (steuerlich) umzugehen habe ..

Ansonste +5% für die prof.  Herangehensweise .. was hat dich das gekostet? Würde dich da gern etwas unterstützen..
Das BTS Einkommen von Delegierten ist solange nicht steuerrelevant bis es umgewandelt wird.
Da Du sie nicht erwirbst sondern sie Privat erzeugt werden gilt wohl auch die Haltefrist von einem Jahr nicht.
Es dürfte also nur die Umsatzsteuer beim Verkauf greifen. Aber Achtung das gilt vermutlich auch nur für ein Volumen das rechtfertigt das es noch als Privat angesehen werden kann.
Im Gewerblichen Bereich zieht auch noch die Einkommenssteuer.

Ich habe 297,50 Euro für den ersten Beratungstermin hingelegt.
Spenden könnt Ihr natürlich gerne an donations.btswolf  :)

Das wäre dann equivalent zum btc mining .. dachte mir schon sowas ..
die bts von delegate.xeroc kann ich also mit 19% versteuert eintauschen .. gut ..
Das ist auch erst klar wenn der EuGH sein urteil gefällt hat.

Aber was mach ich wenn ich für delegate.CHARITY das ganze nicht eintausche sondern verspende? und muss ich dann bts oder kann ich auch bitassets tauschen und verspenden .. weiss das wer? muss mir dazu wohl auch nen anwalt suchen ..

Wenn Du irgendwas spendest kostet Dich da IMO nichts, der Empfänger muss ggf. Steuern darauf leisten.
Wenn Du es in Fiat umwandelst musst Du wohl USt zahlen, siehe EuGH.

@vato: kennst du nen guten anwalt aus der region münchen/nürnberg?
Aus der Region leider nicht. Mein Termin lief über die Kanzlei WINHELLER in Frankfurt die haben aber auch in München ein Büro.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: xeroc on February 21, 2015, 05:21:42 pm
Danke ..
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on February 21, 2015, 05:47:16 pm
Yup - danke dir - habe dir an donations.btswolf mal ne test tx gesendet. Solltest du mir den Erhalt bestätigen, dann schicke ich dir morgen noch mal was rüber...
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: JA on February 28, 2015, 01:04:22 pm
btw
das wäre doch ein gutes Format für Beyond Bitcoin?
Oder vielleicht für einen Artikel.

Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 04, 2015, 06:53:00 pm
hat sich wer hier schon mal mit nebenberuflicher Selbständigkeit auseinandergesetzt?
hab schon den Notartermin aber mein Steuerberater hat mir grad alle Zähne gezogen und von meinen Chefs deutet sich ebenfalls keine Genehmigung an.
kann doch alles nicht so kompliziert ein, Herrgott. >:(

Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: pc on March 04, 2015, 07:52:10 pm
Wenn Du einen normalen Vollzeitjob in Festanstellung hast, dann sicherst Du in der Regel Deinem Arbeitgeber zu, ihm Deine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Das schließt natürlich jegliche Nebentätigkeit erst einmal aus, weil die eben auch Arbeitskraft "verbraucht". Details sollten in Deinem Arbeitsvertrag stehen.

Darüber hinaus besteht noch die Gefahr, dass Du als Geschäftsführer Deines eigenen Unternehmens mglw. in Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber trittst. Das muss der Arbeitgeber natürlich auch nicht hinnehmen.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 04, 2015, 08:24:27 pm
Ein kleiner Nebenjob wäre kein Problem hab ich dem ersten Gespräch entnommen.
Aber die Tatsache das ich Geschäftsführer wäre und der damit verbundene Aufwand würden wohl ein Problem darstellen.
Hab am Freitag nochmal nen Gespräch dazu.

Ich merk ja selber den Immensen Aufwand der mit der Gründung verbunden ist und wie Zeitintensiv allein die unkonkrete Planung der Werbemaßnahmen ist. Wenn mir dann der Steueronkel erzählt was an Kosten und vor allem Aufwand noch auf mich zukommt ohne das ich überhaupt einen Cent Umsatz mache, dann frage ich mich ob überhaupt jemand als Nebentätigkeit in Deutschland allein eine Firma gründen kann, geschweige denn eine die sich durch bitAssets finanziert.

Man, da rappelt man sich gerade wieder auf, will alles richtig machen und wird gleich wieder eingedampft.
Ich finde die Regulierungen (mit meinen beschränkten Überblick) echt lächerlich und zwar so das ich wirklich laut drüber lachen muss, wärs nur nicht so ärgerlich.

Ich habe ausreichend Freizeit und etwas Taschengeld um meiner Passion zu frönen, aber irgendwie wirft mir jeder Steine in den Weg und will dafür auch noch FIAT haben.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 06, 2015, 08:31:58 pm
OK in meinen letzten Beitrag war ja abzusehen wo das endet.
Schon klar das ich jetzt eine prima Witzfigur abgebe aber ich kann mir zumindest sagen, ich hab alles versucht ohne mich dabei zu ruinieren.
Ein eigenes Unternehmen ist einfach nicht drin, nicht als Nebenjob.
Schauen wir mal wie ich mich auch so noch nützlich machen kann...
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on March 06, 2015, 08:53:33 pm
Finde die prof. Herangehensweise beachtlich!
Mir ist aber nicht ganz klar wie sehr ein eigenes Unternehmen gebraucht wird. Welche Tätogkeiten wären denn nicht mit einem einfachen Gewerbeschein möglich?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 06, 2015, 10:50:05 pm
Du hast recht, vermutlich war das eine Nummer zu groß die auch nicht zwingend hilft.
Ich beschäftige mich mal intensiver mit der Kleinunternehmerregelung bzw. Liebhaberei.

However, mich würde mal interessieren was ihr grundsätzlich von der Idee mit einem Bus als Werbeträger haltet?

Ich könnte theoretisch BitAssets einsammeln oder mit einem Delegierten Einnahmen generieren und im Gegenzug in Werbekampagnen investieren. Auf diese Weise findet keine gewerbliche Tätigkeit statt, solange ich selbst kein "Geld" verdiene.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on March 06, 2015, 11:02:09 pm
Das mit dem Bus ist denke ich sehr verfrüht.... Wallet ist noch nicht reif genug und Deutchland ist hinsichtlich der enduser auch nicht der Markt der am meisten nutzer pro marketing investment bringen würde. Aber wo Potential hier in Deutschland (im Moment) ist sind crypto investoren! Also Leute die BTS kaufen weil sie davon überzeigt sind. Da könnte man was machen. Fände es außerdem spannend was für die Infrastruktur zu tun (gateway, so was wie dacx in kooperation mit einer schon bestehenden crowdsourcing platfrom in Deutschland).
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: pc on March 07, 2015, 08:47:06 am
Schon klar das ich jetzt eine prima Witzfigur abgebe aber ich kann mir zumindest sagen, ich hab alles versucht ohne mich dabei zu ruinieren.
Ein eigenes Unternehmen ist einfach nicht drin, nicht als Nebenjob.

Nimm's nicht tragisch. Deine Herangehensweise war grundsätzlich völlig richtig.

Mir ist aber nicht ganz klar wie sehr ein eigenes Unternehmen gebraucht wird. Welche Tätogkeiten wären denn nicht mit einem einfachen Gewerbeschein möglich?

Sobald Du eine Genehmigung von der BaFin brauchst wirst Du ohne den Rahmen einer Kapitalgesellschaft nicht weit kommen.

Einen Delegate zu betreiben o. Ä. geht natürlich auch als "normaler" Gewerbetreibender.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on March 07, 2015, 08:51:46 am
Schon klar das ich jetzt eine prima Witzfigur abgebe aber ich kann mir zumindest sagen, ich hab alles versucht ohne mich dabei zu ruinieren.
Ein eigenes Unternehmen ist einfach nicht drin, nicht als Nebenjob.

Nimm's nicht tragisch. Deine Herangehensweise war grundsätzlich völlig richtig.

Mir ist aber nicht ganz klar wie sehr ein eigenes Unternehmen gebraucht wird. Welche Tätogkeiten wären denn nicht mit einem einfachen Gewerbeschein möglich?

Sobald Du eine Genehmigung von der BaFin brauchst wirst Du ohne den Rahmen einer Kapitalgesellschaft nicht weit kommen.

Einen Delegate zu betreiben o. Ä. geht natürlich auch als "normaler" Gewerbetreibender.
Welche Tätigkeit wenn nicht die eines Delegates würde denn eine Bafin Lizenz erforndern? Bzw. was sind die allgemeinen Kriterien, die die Umstände unter denen so eine Lizenz nötig ist, beschreiben (und für die hier in Frage kommenden Geschäftsmodelle relevant wären)?

Quote
„Zahlungsdienste sind die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft).“
(http://www.analysenkontor.de/wann-braucht-mein-unternehmen-eine-bafin-lizenz/)
D.h. eine Bafin Lizenz ist notwendig wenn man Geld annimt um es dann weiter zu leiten.

Den Tatbestand des Einzelhandels (http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110322_eigenhandel_eigengeschaeft_neu.html ; siehe auch erste Seite dieses threads) habe ich nicht verstanden. Wann ist das relevant und wann ist der tatbestand erfüllt? Jura Kaudawelsch ist grauenvoll :)
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: xeroc on March 07, 2015, 09:25:56 am
Wie wäre es wenn wir klein Anfangen und einen Verein gründen .. zur Förderung von BTS ... zur Durchführung von Meetups u. Konferenzen ... (was noch?)
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 07, 2015, 10:14:28 am
Ziel ist es ja etwas ohne diese Lizenz zu schaffen und das wäre ja auch nicht das Problem gewesen denke ich.
Solange man nicht im Gewerbsmäßigen Umfang mit BitAssets und/oder FIAT handelt ist das erstmal recht unbedenklich.
Man darf auch nicht beraten oder Kaufempfehlungen aussprechen, daher muss die Tätigkeit dem eines Tippgebers entsprechen, auch kein Problem denke ich.
Der Rahmen einer Kapitalgesellschaft hätte mir einfach mehr Sicherheit gegeben, aber das ist nun nicht mehr relevant.

Idee war es eine werbefreie, deutschsprachige Webseite zu erstellen die diesen Anforderungen entspricht und dann wiederum Werbung dafür zu schalten, so kann auch keiner behaupten man würde Beratungen für BitAssets oder BitShares machen.

Die Idee mit dem Verein find ich sehr gut, hab mich auch letztes Jahr mal damit beschäftigt sie aber dann wieder verworfen, wahrscheinlich aus Bequemlichkeit.
Wäre aber auf jeden fall mit von der Partie. Wird mich mal dazu einlesen.

Die Idee mit einem deutschen dacx Ableger ist auch interessant, aber das riecht mir dann doch sehr nach BaFin Lizenz.
Es geht doch darum Cryptos für Startups zu sammeln oder? Hat in meinen Augen den Nachteil das die Startups mindestens die Umsatzsteuer abdrücken müssten wenn sie sich ihr Crowdfunding auszahlen wollen. Das wäre ein ~20% Malus gegenüber dem traditionellen FIAT Crowdfunding wenn ich das richtig einschätze. Es geht doch um crowdfunding und nicht sourcing oder?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: santaclause102 on March 07, 2015, 10:26:25 am
Das mit dem Bitshares based corwdfunding war no so eine Idee. Hätte an euqity based crowdfunding gedacht...

Also meine Herangehensweise wäre: Erst Geschäftsmodell ausfstellen und dann nur so viel "legal Kram" machen wie eben nötig. Welches ist denn das konkrete Geschäftsmodell das eine Unternehmensform erfordert, die über einen Gewerbeschein hinausgeht (geschweigedenn eine Bafin Linzenz)?
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 07, 2015, 10:42:04 am
Das mit dem Bitshares based corwdfunding war no so eine Idee. Hätte an euqity based crowdfunding gedacht...

Also meine Herangehensweise wäre: Erst Geschäftsmodell ausfstellen und dann nur so viel "legal Kram" machen wie eben nötig. Welches ist denn das konkrete Geschäftsmodell das eine Unternehmensform erfordert, die über einen Gewerbeschein hinausgeht (geschweigedenn eine Bafin Linzenz)?

Crowdfunding könnte man theoretisch klein halten wenn man nur als Vermittler auftritt. Wie Bitcoin.de, die vermitteln ja auch nur. Aber ab wann man welche Unternehmensform annehmen muss/sollte kann wohl nur ein Fachmann beantworten.
Wie du schon sagtest müsste man einen etablierten Anbieter ins Boot holen und überlegen wie man BitAssets so integrieren kann das alle einen Benefit davon haben.
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: cass on March 07, 2015, 12:14:34 pm
hey $ bekommen? ;) hoffe doch
Title: Re: Fragen an den Rechtsanwalt
Post by: btswolf on March 07, 2015, 01:30:56 pm
hey $ bekommen? ;) hoffe doch
Logo auf der BitShares Blockchain geht doch nichts verloren :)
Dank Dir