Author Topic: Delegates in D?  (Read 7501 times)

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Offline cass

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Wie kann man als delegierter ein gewerbe anmelden, wenn man niemandem eine rechnung stellen kann? wie soll man die "Einnahmen" rechtfertigen? Wie soll ich erklären wo die her kommen?

Das man Steuern zahlen muss ist klar, aber wie soll ich die angeben?

Ich glaube auf der Einnahmenseite besteht das Finanzamt nicht unbedingt auf Belegen... ;-) Im Ernst: schon die TX-History der Delegate-Wallet sollte im Zweifelsfall ausreichen.

Zum Thema USt habe ich eine neue Erkenntnis: man kann die USt gänzlich vermeiden, wenn man den Delegate nicht selbst betreibt sondern von jemanden im nicht-EU-Ausland betreiben lässt. Dem kann man dann z. B. monatlich eine Rechnung stellen, die er dann in BTS begleicht. Der Clou: bei "elektronisch erbrachten Dienstleistungen" für Kunden im nicht-EU-Ausland muss keine USt in Rechnung gestellt werden (siehe z. B. http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm ).

Gut zu wissen. Ich werd wohl für dieses Jahr ein Gewerbe anmelden. Irgendwas in
Richtung Consultiung und Dienstleistung im IT Bereich oder so ..

Die USt gilt doch meines Wissens (lol) eh nur für Dienstleistungen die im INLAND
erbracht werden, oder bin ich da falsch informatiert? Da reicht es dann doch schon,
den Server im Ausland zu betreiben? Aber irgendwie wäre dass dann doch zu "einfach"

Ne ist richtig!

Bei Internetgeschäften/Jobs bei denen der Kunde aus Drittländern wie z.B Hong Kong, USA etc. für seine Tätigkeit bezahlt (Rechner steht in Singapure - also Bezahlung kommt aus Singapure) wird, zählt der Standort des Onlinegeschäft!
Steht der Rechner in China, arbeitest Du in den Augen von FA etc, auch für eine chinesische Firma und musst keine UST ausweisen!
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Offline xeroc

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Wie kann man als delegierter ein gewerbe anmelden, wenn man niemandem eine rechnung stellen kann? wie soll man die "Einnahmen" rechtfertigen? Wie soll ich erklären wo die her kommen?

Das man Steuern zahlen muss ist klar, aber wie soll ich die angeben?

Ich glaube auf der Einnahmenseite besteht das Finanzamt nicht unbedingt auf Belegen... ;-) Im Ernst: schon die TX-History der Delegate-Wallet sollte im Zweifelsfall ausreichen.

Zum Thema USt habe ich eine neue Erkenntnis: man kann die USt gänzlich vermeiden, wenn man den Delegate nicht selbst betreibt sondern von jemanden im nicht-EU-Ausland betreiben lässt. Dem kann man dann z. B. monatlich eine Rechnung stellen, die er dann in BTS begleicht. Der Clou: bei "elektronisch erbrachten Dienstleistungen" für Kunden im nicht-EU-Ausland muss keine USt in Rechnung gestellt werden (siehe z. B. http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm ).

Gut zu wissen. Ich werd wohl für dieses Jahr ein Gewerbe anmelden. Irgendwas in
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Die USt gilt doch meines Wissens (lol) eh nur für Dienstleistungen die im INLAND
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Offline pc

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Zum Thema USt habe ich eine neue Erkenntnis: man kann die USt gänzlich vermeiden, wenn man den Delegate nicht selbst betreibt sondern von jemanden im nicht-EU-Ausland betreiben lässt.

Ich hab das jetzt mal so gemacht. Wäre nett wenn Ihr für mich votetetet - äh - voten tätet: https://bitsharestalk.org/index.php?topic=13995.0
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Offline pc

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Wie kann man als delegierter ein gewerbe anmelden, wenn man niemandem eine rechnung stellen kann? wie soll man die "Einnahmen" rechtfertigen? Wie soll ich erklären wo die her kommen?

Das man Steuern zahlen muss ist klar, aber wie soll ich die angeben?

Ich glaube auf der Einnahmenseite besteht das Finanzamt nicht unbedingt auf Belegen... ;-) Im Ernst: schon die TX-History der Delegate-Wallet sollte im Zweifelsfall ausreichen.

Zum Thema USt habe ich eine neue Erkenntnis: man kann die USt gänzlich vermeiden, wenn man den Delegate nicht selbst betreibt sondern von jemanden im nicht-EU-Ausland betreiben lässt. Dem kann man dann z. B. monatlich eine Rechnung stellen, die er dann in BTS begleicht. Der Clou: bei "elektronisch erbrachten Dienstleistungen" für Kunden im nicht-EU-Ausland muss keine USt in Rechnung gestellt werden (siehe z. B. http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm ).
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Offline xeroc

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guter punkt ... counterparty transactionen bilden auch einen marktplatz ab .. und arbeiten die nicht auch an Feeds und market-pegged assets? technisch machbar wäre es auch .. und trotzem sieht der miner das evtl. net als asset oder markt platz ..

also "markt am laufen halten oder erschaffen" sehe ich unkritisch .. wenn das bei delegierten ein problem darstellen sollte, dann auch für bitcoin ..

einzig das publizieren von preis feeds könnte evtl. rechtlich schwierig werden .. da man den preis (mit)bestimmt zu dem neue shares geshorted werden können ... ich denke wir könnten rechtlichen beistand gebrauchen ..

Offline santaclause102

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um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten
Der Einzelne delegate erhält den Markt für BTS genauso sehr wie der miner den für BTC. Gegenargumente?

BTS beinhaltet im Ggs. zu BTC einen Marktplatz.Der Delegate sorgt mit dafür, dass dieser interne Marktplatz funktioniert, maW ihn "zu erhalten".

Es wäre interessant zu wissen, was konkret gemeint sein könnte mit "diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten". Welche, heute regulierte Tätigkeit, entspräche diesem "Markt schaffen und erhalten"?


Wenn man es genau nimmt, erfüllen Bitcoin Miner die gleiche Funktion wie die Delegates auch im Bezug auf die Erhaltung / Schaffung eines Marktes, nämlich dann wenn Bitcoin Miner Counterparty/Mastercoin tx in ihre Blöcke nehmen. Countreparty/Mastercoin haben auch einen internen Markt.

Offline pc

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um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten
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BTS beinhaltet im Ggs. zu BTC einen Marktplatz.Der Delegate sorgt mit dafür, dass dieser interne Marktplatz funktioniert, maW ihn "zu erhalten".
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Offline cass

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Offline santaclause102

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- BAFIN aber habe noch nie gelesen, dass ein Miner von Bitcoin nun eine BAFIN Genehmigung bräuchte

Die BaFin hat vor ca. 1 Jahr explizit gesagt, dass man für's Bitcoin-Mining *keine* Genehmigung braucht: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

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Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.

ABER:

Quote

Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten

Insofern bezweifle ich stark, dass die Einschätzung für Bitcoin-Miner direkt auf BTS-Delegierte übertragbar ist.
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Offline xeroc

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Kannst du einen Steuerberater empfehlen, der sich mit Crypto auskennt? Einem x-beliebigen will ich das nicht alles erklären müssen.

Offline cass

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Wie kann man als delegierter ein gewerbe anmelden, wenn man niemandem eine rechnung stellen kann? wie soll man die "Einnahmen" rechtfertigen? Wie soll ich erklären wo die her kommen?

Das man Steuern zahlen muss ist klar, aber wie soll ich die angeben?

Mein bester Freund ist Anwalt er meinte ich solle es einfach unter Einkommen eintragen! Es gibt ein extra Feld in der Steuererklärung wo man zusätzliche Einkommen ohne Rechnungen deklarieren kann, aber bitte frag diesbezüglich noch mal nach! Dies spiegelt nur meine Meinung wieder und ist nicht rechtlich sicher zu werten!
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Offline xeroc

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Offline cass

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BAFIN bis jetzt NEIN würde ich sagen - aber was nicht ist kann noch werden.... traue den deutschen Behörden alles zu!
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Offline Shentist

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warum sollte ein Delegierter eine Genehmigung von der BAFIN brauchen?

ein Delegierter handelt weder mit Aktien, Währungen etc.

im Zweifel wird in Zukunft dafür eine Genehmigung notwendig sein, aber für die paar Euro im Moment lohnt sich noch nicht einmal der Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Ich bin da eher von der Fraktion.

was ich machen würde:
- Gewerbe anmelden
- Steuern zahlen

was dann noch zu klären ist in der Zukunft

- BAFIN aber habe noch nie gelesen, dass ein Miner von Bitcoin nun eine BAFIN Genehmigung bräuchte

und wir sind zu klein um da Interesse zu wecken

Das sollte man nicht ignorieren, aber die BAFIN hat noch nie von BitShares gehört.